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Kundenmagazin 2021/06

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | Juni 2021


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Torsten Stank
Stank Finanz e.K.

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61184 Karben

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Fernweh im Herzen, Reiseschutz im Gepäck!

Reiseversicherungen

Dank sinkender Infektionszahlen vergrößern sich die Spielräume für Lockerungen in der Pandemie und auch Reisen sind nun wieder möglich. Nach Monaten des Ausharrens zu Hause durstet es die Menschen nach einem Tapetenwechsel und die Urlaube für Sommer und Herbst werden geplant oder sind sogar schon gebucht.

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Unabhängig des verbliebenen „Corona-Faktors“ bei der Urlaubsplanung, sollte der passende Reiseschutz stets im Gepäck sein, damit finanzielle Risiken abgedeckt sind und die Vorfreude auf den nächsten Trip wachsen kann.

Die wichtigsten Tipps vorab:

  • Auslandsreisekrankenversicherung nicht nur in der Pandemie empfehlenswert
  • Reiserücktrittspolice vor allem bei teureren Reisen
  • Reiseabbruch mitversichern
  • Zusatzversicherung für Mietwagen prüfen

Schutz gegen Krankheiten im Urlaub

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ein Muss. Ohne diesen Schutz bleiben Urlauber – je nach Zielland – ganz oder teilweise auf den Behandlungskosten sitzen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen greifen hier oft zu kurz. Zudem sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung für medizinisch sinnvolle Rücktransporte zahlen. Für längere Reisen im Ausland braucht man eine spezielle Police für Langzeitreisen.

Möglichen Rücktritt finanziell absichern

Nicht nur in unsicheren Zeiten ist eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen. In den vergangenen Monaten haben wir erlebt, wie schnell die Infektionszahlen mit dem (mutierten) Corona-Virus wieder emporschnellen können – und sei es nur regional. Erneut verhängte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen können den Urlaub kurzerhand canceln. Unabhängig davon gilt: Teure Reisen und weit im Voraus gebuchte Touren sollten abgesichert werden. Denn hier ist das finanzielle Risiko hoch, beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit groß, dass bis zum Antritt der Reise ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung das Reisen verhindert. Der Schutz greift auch, wenn das eigene Kind oder ein Angehöriger davon betroffen ist.

Generell zahlt die Reiserücktrittversicherung nur, wenn der Urlaub wegen eines triftigen und unerwarteten Grunds ausfallen muss. Was genau damit gemeint ist, geht aus den Versicherungsbedingungen nicht immer eindeutig hervor. Wann ist eine Krankheit unerwartet und schwer? In solchen Fragen kann es zum Streit mit dem Versicherer kommen. Konflikte lassen sich schneller lösen, wenn der Anbieter am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilnimmt. Die Schlichtung ist kostenlos. So lassen sich also Anwaltskosten sparen. Der Baustein sollte daher in einer Reiserücktrittsversicherung enthalten sein.

Noch ein Tipp: Auch ein Reiseabbruch sollte mitversichert sein. Der Versicherer erstattet dann die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.

Mietwagen ausreichend versichern

Wer im Ausland mit einem Leihwagen unterwegs ist, braucht häufig eine Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge – kurz: eine Mallorca-Police. Das ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen. Sie ergänzt die eigene Kfz-Haftpflicht. Vorab zu prüfen wäre, ob dort der Schutz bereits eingeschlossen ist. Häufig ist das der Fall. Auch eine Ergänzung der Privat-Haftpflicht ist möglich.

Die Mallorca-Police gilt im geografischen Europa, also zum Beispiel im europäischen Teil der Türkei. Mit weltweiter Gültigkeit heißt der Schutz Traveller-Police.

Tipp zum Schluss

Urlauber sollten eine Aufstellung ihrer Reiseversicherungen mit Telefonnummer zur jeweiligen Schadenmeldestelle mit in den Urlaub nehmen - griffbereit, damit im Notfall alles schnell geht.


Der lang ersehnte Urlaub ist zum Greifen nah.

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Halten Sie Ihren Einkommensmotor am Laufen

Arbeitskraftabsicherung

Das Gefühl kennt wahrscheinlich jeder: Man muss zur Arbeit, fühlt sich aber irgendwie schlapp, lustlos und ausgebrannt. Gelegentlich ist das normal. Wenn der Zustand aber über Monate anhält und selbst eine ärztlich verordnete Auszeit keine Besserung bringt, lautet die Diagnose oft Burnout oder Depression. Dann geht nichts mehr und der Einkommensmotor kommt schnell ins Stottern oder gar zum Erliegen.

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Die Psyche ist der häufigste Grund, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Laut Statistik wird jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig und kann seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst erwirtschaften.

Jetzt können Sie hoffen, dass es Sie nicht erwischt. Schlauer ist aber vorzusorgen. Es steht einfach zu viel auf dem Spiel: Summieren Sie doch mal Ihr Bruttoeinkommen auf. Bis zum Rentenbeginn kommen – je nach Alter – oft Millionenbeträge zusammen, die bei einer Berufsunfähigkeit einfach nicht mehr ins Haushaltsbudget fließen. Wenn Sie das nicht aus Erspartem oder anderen Vermögensquellen kompensieren können, benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lassen Sie sich nicht von Irrtümern blenden

Obwohl die BU-Police eine sehr wichtige Absicherung ist, besitzen viele Menschen keinen Schutz. Dies liegt auch an weit verbreiteten Irrtümern:

Irrtum 1: „Der Staat wird mich schon irgendwie auffangen.“
Je nach Beeinträchtigung besteht Anspruch auf eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt nur zwischen 15 bis 20 Prozent bzw. 30 bis 40 Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Für bestimmte Gruppen, wie zum Beispiel Schüler, Studenten oder Selbstständige besteht in der Regel gar keine gesetzliche Absicherung. Sie tragen das volle Risiko einer Berufsunfähigkeit.

Irrtum 2: „BU-Schutz kann ich später abschließen.“
Das stimmt. Aber: Je früher Sie die Police abschließen, desto günstiger ist der Beitrag. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder als ältere. Daher zahlen Junge für die gleiche Leistung weniger.

Irrtum 3:Nur körperlich schwer Arbeitende benötigen eine BU-Police.“
Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind laut Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) mittlerweile psychische Erkrankungen (32 Prozent) und Erkrankungen des Skelett-/Bewegungsapparats (20 %). Auch Krebs und bösartige Geschwüre (18 %) zwingen immer häufiger zur Aufgabe des Berufes. Die Hauptgründe treffen daher alle Berufsgruppen.

Irrtum 4: „Ein BU-Police kann ich mir nicht leisten.“
Fakt ist: Passender Schutz muss nicht teuer sein. Der Beitrag hängt ab vom Alter, dem Beruf, der Vertragsdauer, der Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand. Flexible Policen ermöglichen eine individuelle Tarifgestaltung nach Ihren Bedürfnissen.

Irrtum 5: „Studenten und Schüler können nicht versichert werden.“
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur, wer mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Daher: Auch Schüler, Studenten, Azubis und Berufsanfänger brauchen BU-Schutz. Flexible Policen bieten Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(siehe Beispiel-Grafik: So wächst der BU-Schutz einer 15-jährigen Schülerin mit dem Bedarf)

Erhöhungsoptionen BU


Irrtum 6: „Beim BU-Schutz gibt es keine Unterschiede.“

Angesichts der Tarifvielfalt sind eine unabhängige Beratung und ein objektiver Vergleich der Leistungen wichtig. So können Sie Fehler bei der Antragstellung vermeiden. Denn es gibt Versicherer mit fairen Bedingungen – z. B. weltweiter Schutz, nur drei statt fünf Jahre Abfragezeitraum bei vielen Gesundheitsfragen, Verlängerungsoption bei Erhöhung der staatlichen Regelaltersgrenze sowie zinslose Stundung der Beiträge bei vollem BU-Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit. Um diese Flexibilität bieten und erfüllen zu können, muss ein Versicherer über eine sehr gute Finanz- und Ertragsstärke verfügen – auch hierauf wäre im Rahmen einer Beratung zu achten.

Eine professionelle Beratung ist schon deshalb wichtig, weil BU-Schutz nicht gleich BU-Schutz ist. Die Versicherungsbedingungen, Anbieter und die konkreten Leistungen differieren mitunter erheblich. Das kann im Leistungsfall entscheidend sein.

Was zeichnet eine gute BU-Versicherung aus?

  • Kundenfreundliche und transparente Bedingungen
  • Faire Antrags- und Leistungsprüfung
  • Sehr gute Finanz- und Ertragsstärke des Versicherers
  • Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Individuelle Tarifgestaltung
  • Dynamik zur Anpassung der Beiträge und Leistungen jederzeit aussetzbar
  • Weltweiter Schutz
  • Genereller Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Stundung der Beiträge bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Pflegebedürftigkeit
  • Keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit
  • Freie Arztwahl


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sondern mit einem leistungsstarken BU-Schutz ausstatten können ...

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Wasserschaden schnell und richtig reguliert

Leitungswasserschaden

Ein Rohrbruch im Bad. Allein die Vorstellung ist der blanke Horror: Überall Wasser, das in Wände und Möbel eindringt, womöglich durch den Boden sickert und auch noch Chaos im darunterliegenden Raum anrichtet. Zu den Nassschäden kommen die Reparaturarbeiten: Fliesen entfernen, das defekte Rohr freilegen, Wand wieder abdichten, tagelange Trocknung um Schimmel zu vermeiden und so weiter. Gewiss, jeder Fall ist anders, aber stets mit hohen Kosten, viel Arbeit und einer Frage verbunden: Welche Versicherung zahlt den Schaden? 

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3.000 Schäden pro Tag

Täglich werden in Deutschland etwa 3.000 Leitungswasserschäden registriert. Versicherer sprechen von einem Leitungswasserschaden, „wenn Leitungswasser an einem nicht dafür vorgesehenen Ort aus einer Wasserinstallation tritt und darauf zurückzuführende Schäden verursacht“ – ein Rohrbruch zum Beispiel. Hauptursache für Leitungswasserschäden sind Montagefehler, mangelhafte Rohverbindungen und kaputte oder falsche Dichtungen.

Die Auswertung der Schadenzahlen zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle: Überdurchschnittlich viele Schäden in westdeutschen Städten wie Köln, Krefeld, Karlsruhe oder Mannheim, wenige Fälle in Ostdeutschland. Der Grund: Nach der Wiedervereinigung sind im Osten viele Gebäude saniert worden. Generell nimmt die Gefahr eines Leitungswasserschadens mit dem Alter einer Immobilie zu (siehe Grafik).

Schadendurchschnitt und -häufigkeit in Bezug auf das Gebäudealter

Schadenhäufigkeit eines Leitungswasserschadens

 

Fast immer tritt der Schaden ohne Vorwarnung ein. Gut, wenn die Kosten abgesichert sind. Typischerweise springen Wohngebäude- und Hausratversicherung ein. Zusätzlich greift die Privathaftpflicht, wenn auch der Nachbar ein Opfer der Fluten geworden ist.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Geht der Wasserschaden von fest verbundenen Installationen am oder im Bauwerk der Immobilie aus, ist der Wohngebäudeversicherer zuständig. Konkret: Das Wasser tritt aus dem Sanitärsystem, dem Heizungssystem oder den Leitungen für Frisch- beziehungsweise Abwasser aus. Der Versicherer übernimmt dann die Kosten der Leckortung, Trocknung sowie Reparatur und Sanierung am Bauwerk und den festen Installationen der Immobilie.

Wann greift die Hausratversicherung?

Für Schäden am Mobiliar, an Teppichen, Elektrogeräten sowie sonstigen Einrichtungsgegenständen kommt die Hausratversicherung auf. In diesem Fall ist nicht der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser selbst relevant, sondern die Auswirkungen des ausgetretenen Wassers auf das bewegliche Inventar des Hauses oder der Wohnung. Je nach Zustand der beschädigten Dinge übernimmt die Versicherung dann Reparaturkosten oder reguliert zum Neuanschaffungspreis, wenn nicht mehr zu reparieren ist.

Wer kommt für Schäden beim Nachbarn auf?

Gar nicht so selten, ist auch der Nachbar von einem Leitungswasserschaden betroffen. Gerade bei einem Rohrbruch kann das Wasser auch schon mal durch den Boden zum unteren Nachbarn oder bei Reihenhäusern über die gemeinsame Betonbodenplatte ins Nachbarhaus oder in die Nachbarwohnung sickern. In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Die Police deckt dann nur die Schäden beim Nachbarn ab. Für Schäden am eigenen Eigentum greifen Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung.

Tipps zum Thema Wasserschaden:

  • Der Versicherer zahlt nicht oder nur eingeschränkt für Leitungswasserschäden in unbewohnten oder wenig genutzten Immobilien.
  • Der Versicherer kann Leistungen einschränken, wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten zur Schadenverhütung nicht nachkommt (z. B. Schutz gegen Frost).
  • Im Schadensfall sollten Versicherte den Schaden minimieren, also z. B. bei einem Rohrbruch die Wasserversorgung unterbrechen.
  • Vor der Schadensmeldung keine Reparaturen auf eigene Faust vornehmen. Häufig schicken Versicherer einen Gutachter und schlagen einen Handwerker vor.
  • Eine Dokumentation durch Fotos, Videos oder Zeugenaufnahmen ist zum Nachweis der Schäden sowie der Sorgfaltspflicht nützlich.
  • Für Schäden die durch Überschwemmungen, Starkregen und andere elementare Ereignisse entstanden sind, ist eine Elementarversicherung notwendig.

Lassen Sie uns gern zusammen prüfen

ob und wie Ihr Versicherungsschutz auch Leitungswasserschäden abdeckt.

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Bußgeldkatalog: Neue Regeln, höhere Strafen

Bußgeldkatalog

Ein neuer Bußgeldkatalog zieht meist höhere Strafen, längere Fahrverbote und erweiterte Regeln nach sich. So auch diesmal, wenn die neuen Regeln spätestens im September in Kraft treten sollen. Härter sanktioniert wird in jedem Fall zu schnelles Fahren. Wer zum Beispiel innerhalb einer Ortschaft 18 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt bald 70 statt 35 Euro.

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Auch für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe müssen Autofahrer zukünftig tiefer in die Tasche greifen – nämlich jeweils 110 Euro statt bisher 35 Euro. Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, zahlt dann 55 Euro. Neu ist das Bußgeld von ebenfalls 55 Euro für das Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Das Blockieren einer Rettungsgasse wird zukünftig mit bis zu 320 Euro geahndet. Zudem bekommen Fahrer, die Krankenwagen und Polizei den Weg versperren, ein Fahrverbot aufgebrummt.

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über neue und alte Geldbußen.

Höhere Bußgelder für Pkw-Fahrer

Das Punktesystem und die Fahrverbotsregeln bleiben unverändert.

Beispiele: Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen INNERORTS
Vergehen "neue" StVO
"alte" StVO
bis zu 10 km/h 30 € 15 €
11-15 km/h 50 € 25 €
16-20 km/h 70 € 35 €
21-25 km/h 115 €, 1 Punkt 80 €, 1 Punkt
26-30 km/h 180 €, 1 Punkt, 1 M. Fahrverbot bei Wdh. 100 €, 1 Punkt, 1 M. Fahrverbot bei Wdh.
31-40 km/h 260 €, 2 Punkte, 1 M. Fahrverbot 160 €, 2 Punkte, 1 M. Fahrverbot
41-50 km/h 400 €, 2 Punkte, 1 M. Fahrverbot 200 €, 2 Punkte, 1 M. Fahrverbot
51-60 km/h 560 €, 2 Punkte, 2 M. Fahrverbot 280 €, 2 Punkte, 2 M. Fahrverbot
61-70 km/h 700 €, 2 Punkte, 3 M. Fahrverbot 480 €, 2 Punkte, 3 M. Fahrverbot
über 70 km/h 800 €, 2 Punkte, 3 M. Fahrverbot 680 €, 2 Punkte, 3 M. Fahrverbot

StVO = Straßenverkehrsordnung; Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Autozeitung.de

Beispiele: Strafen für Vergehen in weiteren Bereichen
Vergehen "neue" StVO
"alte" StVO
Verbotswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen bis zu 110 € bis zu 35 €
Halten und Parken in zweiter Reihe bis zu 110 € bis zu 35 €
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 55 € 35 €
Parken auf einem Lade-/Parkplatz für E-Autos oder Carsharing (neuer Tatbestand) 55 € -
Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten bzw. mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 100 € bis zu 65 €
Einfacher Parkverstoß bis zu 55 € 15 €
LKW-Fahrer missachtet Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen innerorts 70 € -
Unerlaubte Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge bis zu 100 € bis zu 25 €
Auto-Posing: unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigungen, nutzloses Hin- und Herfahren 100 € 20 €
Unerlaubtes Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse 200-320 €,
1 M. Fahrverbot
-

StVO = Straßenverkehrsordnung; Quelle: bussgeldkatalog.org


Die Änderungen bei den Bußgeldern treten vermutlich kurz vor der Bundestagswahl am 26. September in Kraft. Zuvor muss der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen.

 


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