Torsten Stank
Stank Finanz e.K.
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Maskenpflicht, Abstandsregeln und strenge Hygienekonzepte – Das neue Schuljahr startete ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Egal, ob frisch gebackene Erstklässler, Neu-Gymnasiasten oder angehende Abiturienten – nie zuvor schenkte man ihrem Gesundheitsschutz größere Beachtung.
Schade, dass dies nur Corona schaffte. Denn dieses neue Bewusstsein für Absicherung und Prävention sollte eigentlich kein vorübergehendes Phänomen, sondern fester Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sein. Einer der wichtigsten Bausteine dafür ist die Absicherung der Arbeitskraft. Das klingt für einen Schüler erstmal „zu weit weg“ oder „noch nicht wichtig genug“.
Doch Schüler, deren Eltern frühzeitig eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, profitieren dauerhaft von günstigen Beiträgen und halten sich mit ihrem guten Gesundheitszustand alle Optionen offen.
Sich frühzeitig mit dem Schutz gegen Berufsunfähigkeit für sein Kind auseinanderzusetzen, kann den entscheidenden Vorteil für die zukünftige Vorsorge bedeuten. Oftmals ist der BU-Schutz, will man ihn erst im späteren Berufsleben abschließen, durch Vorerkrankungen ausgeschlossen. In den meisten Fällen sind zumindest deutlich höhere Beiträge aufzubringen durch das höhere Einstiegsalter und eventuelle Risikoaufschläge.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Schüler schützen Sie die Gesundheit Ihres Kindes. Es wird es Ihnen später danken, wenn es im Berufsleben steht und um die Absicherung seiner Arbeitskraft und seines Lebensstandards weiß.
Keine halben Sachen beim BU-Schutz Ihrer Kinder! Auf welche Punkte Sie besonders achten sollten...
Der Übungsleiter im Sportverein, das Engagement im Alten- oder Asylheim oder die Mitarbeit in der Kirchengemeinde – die Bandbreite an ehrenamtlichen Tätigkeiten ist groß, ihre Bedeutung für das soziale Für- und Miteinander von unschätzbarem Wert.
Über 17 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Viele davon zusätzlich zu ihrem eigentlichen Beruf. Tendenz steigend. Gerade wer anderen Menschen etwas Gutes tun möchte, sollte im Falle einer Unachtsamkeit oder eines Unfalles nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben.
Das Ehrenamt genießt in vielen Fällen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Ehrenamt muss…
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht zwar für das Ehrenamt Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Doch diese leistet nur bei der unmittelbaren Ausführung des Ehrenamtes und auf dem Weg dorthin oder von dort. Zudem hinterlässt der gesetzliche Schutz Lücken, die mit einer privaten Unfallversicherung geschlossen werden können.
Beim Umgang mit Menschen geht es nicht nur um den eigenen Schutz. Schnell ist im Zimmer der ehrenamtlich betreuten Bewohnerin eine Vase umgestoßen oder ein Teil der Einrichtung unachtsam beschädigt worden. Besteht über die Träger-Organisation eine Vereinshaftpflicht, sind diese Sachschäden abgedeckt. Andernfalls benötigt der /die Ehrenamtler*in eine private Haftpflichtversicherung.
Hindert ein Unfall dauerhaft am Ausüben des Ehrenamtes, kann, wie beschrieben, die gesetzliche Unfallversicherung greifen. Deren Rentenzahlung ist allerdings gering und sollte durch eine private Absicherung ergänzt werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ermöglicht nicht nur höhere Leistungen, sie zahlt im Gegensatz zur Unfallversicherung auch dann, wenn eine Krankheit die Ursache des dauerhaften Ausfalls ist. Ganz unabhängig einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist die BU ein wichtiger Baustein im gesamten Vorsorgekonzept.
Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei dem Verein oder der Organisation, der Sie als ehrenamtlicher Helfer beitreten wollen, über den Versicherungsschutz. Für zusätzliche Risiken und bleibende Versorgungslücken sollten Sie sich in einer unabhängigen Beratung aufklären lassen.
Lassen Sie uns vorher noch Ihren Versicherungsschutz sicherstellen...
Wetterextreme sind auch in Deutschland spürbar. Während die Sommer viel zu trocken ausfallen und die Natur unter der Dürre leidet, häufen sich Starkregen-Ereignisse und Überschwemmungen in den kühleren Jahreszeiten. In den vergangenen Jahren trat Starkregen fast bundesweit auf und verursachte teilweise verheerende Schäden. Laut vieler Wissenschaftler wird diese Entwicklung durch den Klimawandel weiter zunehmen. Vor allem Hausbesitzer sollten ihr Heim schützen und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
„Starkregen gab es bei uns noch nie“. Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) können Starkregen-Ereignisse in ganz Deutschland mit der gleichen Wahrscheinlichkeit auftreten. Seit 2001 zählte der DWD in Deutschland insgesamt 11.000 Starkregen-Ereignisse, die insgesamt 1,3 Millionen Wohngebäude beschädigten und dabei einen Schaden in Höhe von 6,7 Milliarden Euro verursachten.
„Ich wohne am Berg, mir kann nichts passieren“. Falsch. Heftige Niederschläge können nicht nur Keller und Wohnzimmer unter Wasser setzen, sondern auch Erdrutsche und Schlammlawinen auslösen.
„Ich habe eine Wohngebäudeversicherung und bin gut abgesichert“. Eine Wohngebäudeversicherung zahlt zwar für Schäden durch Sturm oder Blitzschlag, nicht aber für Hochwasserschäden. Um diese miteinzuschließen, müssen Hausbesitzer eine Elementarschutzversicherung abschließen, die meist als Zusatzbaustein zu Wohngebäude und/ oder Hausratversicherung angeboten wird.
Nicht immer ist für den Hausbesitzer auf den ersten Blick ersichtlich, welche Gefahren durch welche Versicherung abgedeckt werden. Wann ist der Hausrat versichert, wie wird die Bausubstanz geschützt? Um potenzielle Missverständnisse frühzeitig auszuräumen und sich den optimalen Schutz für Heim und Herd zu sichern, sollten Sie sich ausführlich von einem Experten beraten lassen.
Erst kommt der Regen, dann die Rechnung: Erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus wasserfest machen und finanzielle Schäden absichern...
Die Covid-19-Pandemie stellt nicht nur das gesellschaftliche Miteinander auf eine Probe, sondern krempelt auch das Arbeitsleben komplett um. Viele Firmen haben ihre Mitarbeiter ins Home-Office geschickt. Für manch Angestellten war dies eine neue Situation.
Als erster spürbarer Effekt wirkte der Wegfall von Arbeitswegen inklusive Berufsverkehr positiv. Es stand mehr Zeit für Freizeit und Familie zur Verfügung. Doch die Verlagerung des Arbeitsplatzes vom Großraumbüro an den eigenen Küchentisch hat auch ihre Tücken, die entsprechend abgesichert werden sollten.
Die meisten Unfälle passieren nicht am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Es sind die eigenen vier Wände, wie eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt.
Quelle: obs / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin / BAuA
Zwar genießen Sie auch im Home-Office den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, allerdings weist dieser Lücken auf. So ist beispielsweise der Gang in die Küche, wenn Sie sich ein Glas Wasser holen möchten, nicht versichert. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie dieses Risiko jedoch abdecken.
Das eigene Home-Office ist in der Regel über die Hausratsversicherung mitabgedeckt – Voraussetzung ist jedoch meistens, dass ihr Arbeitsplatz nur über die eigene Wohnung erreicht werden kann und keinen eigenen Zugang besitzt. Zudem sollten Sie überprüfen lassen, ob bei Ihrer Hausratversicherung die Versicherungssumme ausreicht, um auch ihr Home-Office abzusichern. Das wird insbesondere dann bedeutsam, wenn Sie viele teure technische Arbeitsgeräte mit in die eigenen vier Wände nehmen.
Schnell ist es passiert: Eine unachtsame Handbewegung reicht und schon ist die Tasse mit dem Kaffee auf dem Firmen-Laptop gelandet. Doch welche Versicherung kommt jetzt hierfür auf? Hier kommt es auf die Feinheiten an: Hat der Chef das Home-Office ausdrücklich angeordnet, dann ist der Laptop über die Außenversicherung der Geschäftsinhaltsversicherung oder der Elektronikversicherung der Firma abgesichert. Hat sich der oder die Angestellte selbst fürs Home-Office entschieden, muss er/ sie mitunter selbst für den Schaden aufkommen. Ihre Haftpflichtversicherung könnte den Firmen-Laptop nämlich als geliehenen Gegenstand einstufen. Hier sollte der genaue Leistungsumfang der eigenen Privathaftpflichtversicherung überprüft werden.
Ob Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat- oder auch Cyberversicherungen: Durch das Arbeiten im Home-Office ergeben sich neue und verlagerte Risiken. Da viele Firmen das mobile Arbeiten immer stärker etablieren, sollten Arbeitnehmer ihren Versicherungsschutz an die neue Arbeitswelt anpassen.
Das Home-Office hat zahlreiche Vorzüge, birgt aber auch einige Risiken. Sorgen Sie dafür, dass die Arbeit keine bösen Überraschungen für Sie bereithält.