Bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen ist die Unverfallbarkeit der Ansprüche zu überprüfen.
Der Vorgang des Arbeitgerwechsels muss mit verschiedenen und erfordelrichen Dokumenten begleitet werden.
Durch den Arbeitgerberwechsel gibt es mögliche steuerliche Auswirkungen beim bAV-Wechsel. Wir empfehlen bei Bedarf eine Rücksprache mit einem Steuerberater.