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bAV (Arbeitgeberwechsel)

Arbeitgeberwechsel (bAV)

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Wichtige Hinweise!

Übertragungsoptionen prüfen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die bAV zu übertragen, abhängig vom Durchführungsweg und der Zustimmung des neuen Arbeitgebers.

Fristen beachten

Die Übertragung sollte innerhalb eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses beantragt werden.

Unverfallbarkeit prüfen

Bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen ist die Unverfallbarkeit der Ansprüche zu überprüfen.

Zusätzliche Leistungen berücksichtigen

Wenn der alte Arbeitgeber zusätzliche Leistungen gewährt hat, ist der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese weiterzuzahlen.

Versicherungsnehmerwechsel vorbereiten

Bei Zustimmung des neuen Arbeitgebers kann ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt werden.

Alternativen anbieten

Falls der neue Arbeitgeber die bestehende bAV nicht übernehmen möchte, gibt es Alternativen wie private Weiterführung - auch zu reduziertem Beitrag oder Beitragsfreistellung.

Dokumentation

Der Vorgang des Arbeitgerwechsels muss mit verschiedenen und erfordelrichen Dokumenten begleitet werden.

Steuerliche Aspekte

Durch den Arbeitgerberwechsel gibt es mögliche steuerliche Auswirkungen beim bAV-Wechsel. Wir empfehlen bei Bedarf eine Rücksprache mit einem Steuerberater.